Willkommen auf der         "Domäne Stiege"

Camping / Caravaning / Gästehaus


Inh. Petra Röber


Domäne 1 * 38899 Oberharz am Brocken / Stiege 

IBAN DE 58 2789 3359 0044 9543 80 Volksbank Braunlage

Tel +49 39459 70333 * Mobil +49 0151 61600501 
www.domaene-stiege@mail.de
www.domaene-stiege.de Steuer-Nr. 117/263/42522



(1) Die Betreiberin des Campingplatzes & Gästehauses Domäne haftet nur nach Verschuldungsgrundsätzen der Delikthaftung nach §§ 838 ff BGB (nicht aus Vertrag), wenn Versicherungspflichten schuldhaft verletzt werden.
(2) Die Betreiberin haftet nicht für Schäden und Verluste, die Campinggästen oder Besuchern durch Handlungen Dritter oder Ereignisse infolge höherer Gewalt entstehen.
(3) Eine Haftung für eingebrachte Sachen (§§ 701 ff BGB) erfolgt nicht.
(4) In der Nebensaison behalten wir uns geänderte Öffnungszeiten vor. Auf dem Gelände erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst. Das Begehen und Befahren des Geländes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr und unter Ausschluss einer Haftung der Betreiberin.
(5) Der Platzmieter haftet für seine Angehörigen und seine Besucher. Er stellt den Vermieter von jeder Haftung aus der Benutzung des Camping- und Spielplatzes frei.


CAMPINGPLATZORDNUNG
Herzlich willkommen auf dem Campingplatz „Domäne Stiege“


Sehr geehrte Campingfreunde,


wir freuen uns sehr, dass Sie unseren Campingplatz gewählt haben, und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Unser Team wird sich alle Mühe geben, Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten. Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.
Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:


HAUSRECHT
Die Betreiberin und ihr Verwaltungspersonal üben das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen oder Weisungen insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kfz oder anderen Fahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen sowie von Zelten und ähnlichen Anlagen ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.
Sie sind berechtigt, gegenüber Störern sofort vollziehbare Platzverweise auszusprechen und bei nicht Folgeleistung oder strafrechtlich relevanten Handlungen die Polizei hinzuzuziehen bzw. bei Strafantragsdelikten Strafantrag zu stellen.
In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz notwendig erscheint. Stark alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt. Im Falle eines Platzverweises werden schon gezahlte Campingentgelte nicht zurückerstattet.


GENERELLE GE- UND VERBOTE
Generell verboten sind das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen und pyrotechnischen Materialien. Diese Gegenstände werden vom Verwaltungspersonal sichergestellt und der Polizei zur Verwahrung übergeben.
Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen (ärztliche Verordnung ausgenommen) ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, Anzeige zu erstatten und Platzverweise auszusprechen.
Handelstätigkeiten, Schaustellungen sowie das Feilbieten von Waren durch Gäste oder Besucher sind untersagt. Ebenso Glücksspiele, Gewinnausschüttungen oder nicht im Vorfeld genehmigte Veranstaltungen.


1. ANKUNFT / ABREISE
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet.
Für die Anmeldung benötigen wir ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen campen. Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.
Mit der Anmeldung bestätigt der Gast die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Campingplatzordnung. Auch schließt er damit einen Benutzungsvertrag* in analoger Anwendung der Vorschriften über die Miete (§§ 535 ff. BGB) ab. Die dafür fälligen Gebühren entsprechen der aktuellen, einsehbaren Preisliste und sind spätestens am Abreisetag vor dem endgültigen Verlassen des Geländes im Rahmen der Abmeldung rechnungskonform durch Barzahlung zu entrichten. Der Stellplatz ist sauber und vollständig geräumt zu hinterlassen.
Anreisen erfolgen im Zeitraum von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ausnahmen sind bei unvorhergesehenen Verzögerungen (Unfall, Stau etc.) möglich, sofern dies zuvor telefonisch abgesprochen wird.
Abreisen haben bis 12.00 Uhr zu erfolgen. Anderenfalls wird eine Verspätungspauschale gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.
*Eine Verpflichtung für den Inhaber zum Abschluss eines Benutzervertrags besteht nicht, eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.


2. GÄSTE
Tagesbesucher und Besucher von Dauercampern müssen sich bei Eintritt in den Campingplatz an der Rezeption melden und die entsprechende Gebühr entrichten.
Es gilt die aktuelle Preisliste. Diese können Sie im Rezeptionsgebäude einsehen.


3. FAHRZEUGE
Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO.
An engen oder unübersichtlichen Stellen sowie beim Rückwärtsfahren von Gespannen, Wohnmobilen und dergleichen hat der Fahrzeugführer sich notfalls von einer sachkundigen Person einweisen zu lassen.
Autos und Motorräder müssen so neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Bei Bedarf sind sie gegen Wegrollen zu sichern.
Pro angemieteten Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Auto zugelassen, welches auch auf diesem Stellplatz zu parken ist.
Generell gilt auf dem Grundstück ab der Auffahrt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Auf dem gesamten Gelände haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen jeglicher Art.
Sämtliche befahrbaren Wege des Geländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Dort unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.


4. LÄRM
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Handys, Radios, Fernseher, Musikanlagen sowie Musikinstrumente etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Eine Beschallung des Geländes mittels Musikanlagen ist untersagt.
Leider lassen sich die für einen ordnungsgemäßen Campingbetrieb notwendigen Arbeiten (Rasenmähen, Platzpflege etc.) und die damit verbundenen Geräusche nicht vermeiden. Wir führen diese Arbeiten außerhalb der Platzruhe durch und bitten um Ihr Verständnis.


5. PLATZRUHE
Von 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und von 22.00 bis 8.00 Uhr (Nachtruhe) sind Ruhezeiten.
Während dieser Mittagsruhe wird das Sanitärgebäude gereinigt. Bitte nutzen Sie in die Ausweichtoiletten an der dem Campingplatz abgewandten Stirnseite des Gebäudes, bis das Hinweisschild entfernt wurde.

Wir bitten darum, auch außerhalb der Ruhezeiten vermeidbaren Lärm zu unterlassen.


 

6. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN/SCHUTZ DES BEWUCHSES
Das Umgrenzen des Standplatzes mittels Gräben, Einfriedungen, Seilen etc. ist nicht zulässig.
Achten Sie bitte darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen.
Vermeiden Sie die Beschädigung des Pflanzenwuchses. Bäume sind keine Pfosten oder sonstige Bauhilfen. Nägel, Schrauben, Befestigungshaken, Drahtschlingen, Kabelbinder etc. dürfen an Bäumen, Hecken und Sträuchern nicht angebracht werden.
Stromversorgung: Ab Abnahmestelle ist der Camper für seinen Stromanschluss selbst verantwortlich. Es dürfen nur intakte dreiadrige Kabel mit CEE-Stecker verwendet werden, Kabeltrommeln sind komplett abzurollen, Verbindungen vor Regenwasser und Morgentau zu schützen.
Der Stromverbrauch wird bei Abreise abgelesen und abgerechnet. Bei Dauercampern gibt es ggf. Zwischenabrechnungen.
Gasanlagen und Campingheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen.
Der Camper haftet für Schäden, die durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden. Es ist maximal das Mitführen einer Ersatz-Gasflasche erlaubt. Diese ist, wie auch die Flasche in Benutzung, unter Verschluss zu halten und feuersicher zu lagern.


7. SAUBERKEIT
7.1. Sanitäre Anlagen
Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die Anlagen schonend zu behandeln und so zu hinterlassen, dass auch der Gast nach Ihnen sie unbesorgt benutzen kann.
Kinder unter 7 Jahren dürfen die Räume nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benutzen.
Im gesamten Sanitärbereich gilt Rauchverbot.
Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind in diesem Bereich verboten.
Reinigen Sie bitte kein Geschirr oder Ihre Wäsche in den Sanitärräumen. Benutzen Sie den dafür vorgesehenen Spül- oder Waschraum. Die nötigen Marken erhalten Sie an der Rezeption.
Das Benutzen der Duschen ist nur für unsere Campinggäste erlaubt. Auch für die Benutzung der Duschen bekommen Sie die Marken an der Rezeption
7.2. Abwasser/Toilette
Abwasser/Chemietoilette von Wohnwagen und Zelten darf weder auf den Boden geleitet noch in den Boden versickert werden. Das anfallende Abwasser ist in geeigneten, abgedeckten Behältern aufzufangen und nur in das dafür vorgesehene Becken am Sanitärgebäude zu entleeren.
7.3. Trink- und Brauchwasserversorgung
Um eine geregelte Trink- und Brauchwasserversorgung zu gewährleisten, ist das Anschließen von Wasserschläuchen nur nach Genehmigung gestattet. Für das Auffüllen des Wassertanks existiert ein Anschluss am Gästehaus.
Der Außenabschluss am Sanitärgebäude liefert nur Brauchwasser und dient ausschließlich dem Nachspülen nach der Entleerung von Chemietoiletten, keinesfalls zum Waschen von Kfz!


8. MÜLLENTSORGUNG
Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wir bitten um die Verwendung von Müllbeuteln und darum, diese nur verknotet zu entsorgen, um Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Unseren Müllplatz finden Sie seitlich am Rezeptionsgebäude.
Abfälle gehören sortiert nach:
Glas = Flaschen, Gläser ohne Deckel (Glascontainer, nach Farben sortiert)
Hausmüll = Restmüll (graue Tonnen)
Verpackungsmüll = Plastik, Milchkartons, Getränketüten/Dosen (gelbe Container)
Papier, Pappe = Papiermüll, zerlegte Kartons (blaue Container) 4
Es darf ausschließlich Hausmüll entsorgt werden, der während Ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz entstanden ist. Das Entsorgen von Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Holzresten, Ladebatterien, Campingstühlen, Tischen, Schirmen, Pavillons, Vorzelten oder dergleichen ist verboten.


9. GRILLEN/LAGERFEUER
Der platzeigene Holzkohlengrill bzw. die Feuerschale dürfen nach Absprache benutzt werden, trockenes Holz für die Feuerschale können Sie bei uns käuflich erwerben.
Zum individuellen Grillen verwenden Sie bitte einen geeigneten Grill (Gas, Elektro oder Holzkohle) und vermeiden starke Rauch- und Geruchsbelästigungen. Glut und Feuer sind dabei ständig zu beaufsichtigen. Tischgrills sind ausschließlich auf einem geeigneten, ausreichend stabilen Tisch zu betreiben. Die Benutzung von Brandbeschleunigern jeder Art ist beim Grillen verboten.
Bei erhöhter Waldbrandgefahr wird der Platzwart ein Grillverbot aussprechen, dieses ist unbedingt einzuhalten.


10. BRANDBEKÄMPFUNGSEINRICHTUNGEN
Feuerlöscher stehen zur Brandbekämpfung an deutlich gekennzeichneten Stellen auf dem Gelände zur Verfügung. Eine Zweckentfremdung dieser Geräte ist ausdrücklich verboten, der Verursacher haftet für dadurch entstandene Schäden und die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
Der Einsatz von Feuerlöschern ist anschließend in der Rezeption zu melden.
Bei Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr zu alarmieren und das Verwaltungspersonal zu informieren.


11. BESCHÄDIGUNG
Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.


12. KINDER
Für Kinder bis 12 Jahre steht ein Spielplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden. Die Nutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr; es wird keine Haftung übernommen.


13. HAUSTIERE
Alle mitgebrachten Haustiere müssen in der Rezeption angemeldet werden, es muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegen und sie sind auf dem Gelände an der Leine zu führen (Ausnahmeregelungen z.B. für Begleit- Therapie- oder dienstleistende Hund sind möglich). Belästigungen anderer Gäste und Besucher sind zu vermeiden. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
Evtl. auftretende Notdurft des Hundes ist vom Hundehalter unverzüglich mittels Hygienetüte zu entfernen.
Gassi Wege stehen außerhalb des Platzes zur Verfügung.
Betreiberin und Verwaltungspersonal können die Aufnahme eines Hundes ohne Begründung verweigern oder dessen Entfernung verlangen, wenn er sich aggressiv oder extrem störend verhält, wiederholt ohne Ausnahmegenehmigung frei herumläuft, nicht abrufbar ist oder andere Gäste oder Besucher belästigt oder ängstigt.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sind Campingplatzordnung/AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsteil oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§6 Abs. 1 AGBG).
Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften (§6 Abs. 2 AGBG).
Gerichtsstand für beide Teile ist Wernigerode.
INKRAFTTRETEN
Die Campingplatzordnung tritt am 01.03.2024 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Campingplatzordnungen ihre Gültigkeit.

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